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Warum ich mich bei Yourcha anmelden würde…

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Siehe deren AGBs:
- (2) Der Betreiber und der Nutzer können das Nutzungsverhältnis, soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Hierbei ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung maßgeblich.

Die brauchen ganze 4 Wochen um einen lächerlichen Datensatz zu löschen? Das geht woanders auch einfacher. Eine kleine Funktion mit “Zugang löschen” und das Thema hat sich erledigt.

- (3) Bietet der Betreiber dem Nutzer im Gegenzug für seine Registrierung eine Zugabe (etwa ein Zeitungsabonnement) an[...]

Sehr seriös. Ich trete kostenlos ein. Die nächste Generation wird eventuell mit einem Abo geworben (und darf dann nicht austreten).

– (6) Der Nutzer wird über die Sperrung seines Accounts und die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch den Betreiber benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht oder nicht in angemessener Frist, oder kann sich der Anbieter nicht entlasten, so ist der Betreiber zur Löschung der eingestellten Inhalte und Daten und zur endgültigen Aufhebung der Registrierung oder zur Erteilung eines neuen Passwortes berechtigt.

Ergo: Einfachste Form der Datenlöschung. Das Passwort im Internet veröffentlichen und nicht reagieren.

Jetzt wirds interessant bei den geistigen Schutzrechten:

(2) Der Nutzer gewährt dem Betreiber und seinen angeschlossenen Unternehmen an Inhalten, welche er in die Plattform einstellt, ein unentgeltliches, für den regulären weltweiten Betrieb des Services erforderliches, zeitlich auf die Dauer der Registrierung beschränktes, unterlizenzfähiges und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung, zur Vervielfältigung, zur Reproduktion, zur Abänderung, zur Adaption, zur Veröffentlichung, zur Übersetzung, zur Schaffung abgeleiteter Werke, zur Verteilung, zur öffentlichen Aufführung, zur Übersetzung der Inhalte und zur Eingliederung in andere Werke.

Sämtliche Lebensläufe dürfen anonymisiert in “Wie bewerbe ich mich richtig”-Büchern veröffentlicht werden oder anderweitig kommerziell verwertet werden.

Für die in den Kommentaren gestellte Frage, wo denn suchende Firmen auf der Webseite einsteigen sollten hat die AGB auch eine Antwort:

(3) Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Anzahl der Suchenden und deren Jobangebotsumfang und -inhalt.

Ach, sind genügend Adressen gesammelt, dann machen die die Kiste einfach zu:

5) Der Betreiber garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Plattform zu verändern oder seine Dienste einzustellen.

Und jetzt: Macht was draus!

(oder nicht…)

Category: Allgemein

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3 Responses

  1. [...] ein Zeitungsabo als Zugabe geben? Das finde ich doch ein wenig seltsam. Weiteres zu den AGB gibts hier [...]

  2. [...] Das finde ich etwas Zwielichtig… (Weitere AGB-Schnitzer bei Yourcha findet man hier) [...]

  3. hQuadr.at sagt:

    Statement zu Trigami und dem Auftrag von “Yourcha”…

    Hinweis: Dies ist kein von Trigami vermittelter (bezahlter) Eintrag, sondern ein Statement!
    Seit einigen Wochen bin ich bei Trigami als Blogger angemeldet und erhielt hin und wieder ein Angebot, eine Rezension hier- oder darüber zu schreiben – über U…

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